Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien
Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph.
Einbau von Rauchmeldern ist Vermietersache
In Bayern gilt die Einbaupflicht aktuell für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer bzw. Vermieter.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Viele weitere nützliche Informationen finden sie unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de
